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Eine Sage aus Neuenbürg ...

Der Richtplatz

Aus gar finsteren Tagen wird uns die Sage vom herrschsüchtigen Grafen zu Neuenbürg überliefert. Dereinst soll dieser so manche Greueltat begangen haben, von denen hier nur die eine genannt sei.

Über die Landesgrenzen hinaus war der Herr der Trutzburg zu Neuenbürg ob seiner Hartherzigkeit und Grobschlächtigkeit berüchtigt. Einsam herrschte er auf seiner Feste, die auf dem höchsten Berge in der Umgebung errichtet worden war. Seine Untertanen und Leibeigenen hatten ein schweres Los, denn sie mussten einmal im Monat die Hälfte ihrer Hände Arbeit auf die Burg bringen. Dies verlangte der Graf als Gegenleistung dafür, dass der den Neuenbürgern Schutz vor Feinden und Beistand bei Auseinandersetzungen und Streitigkeiten gewährte. Doch der reiche Burgherr war nicht glücklich mit seinem Dasein. Zu oft überwältigte ihn die Einsamkeit, und des Nachts sehnte er sich nach der Wärme einer Frau an seiner Seite. So ließ er denn durch seinen Herold die Kunde im ganzen Reich verbreiten, dass er ein Weib suche und diejenige ehelichen wolle, die seinen Vorstellungen entspräche – sei sie von edlem Geschlecht oder die Tochter eines Bauern. Entschlossen gab er den Befehl an seine Soldaten, am kommenden Fronleichnamstage sämtliche unverheiratete Frauen und Mädchen aus seinem Herrschaftsgebiet auf die Burg zu bringen und sie auf dem Burghof zu versammeln. So geschah es denn auch, und am heiligen Fronleichnamstag war der Burghof erfüllt von Frauen jeden Alters, die sich ängstlich aneinanderdrängten. Nicht eine von ihnen war darauf aus, die Auserwählte zu sein, war der Kerl doch ein derber Kerl, von massiger Statur und mit wettergegerbtem Gesicht. Keine der Anwesenden hätte es jedoch gewagt, einen Antrag des Herrn abzulehnen, war doch eine harte Bestrafung und der Zorn des Grafen zu befürchten. So ergaben sie sich stumm in ihr Schicksal und harrten der Dinge, die da kommen würden. Zur Mittagszeit erschien der Graf, in feinste Seide und edelstem Samt gekleidet. Als er den Burghof auf und ab ging, um die Frauen genauer zu betrachten, blieb sein Blick auf der jüngsten Tochter des Dorfschmieds ruhen. Seine Augen erstrahlten, als er das Mädchen bat, einen Schritt vorzutreten. Sie war eine wahrhaftige Schönheit – ihr rotes, gewelltes Haar fiel ihr glänzend über die zierlichen Schultern, und ihr Antlitz glich dem eines Engels. Mit ihren siebzehn Jahren übertraf sie an Schönheit und Anmut alle Anwesenden. Da schickte der Burgherr die übrigen Weiber dahin zurück, wo sie hergekommen waren – nur die Tochter des Schmieds sollte hierbleiben, da er etwas mit ihr zu besprechen habe. Als wieder Ruhe auf der Burg Neuenbürg eingekehrt war, hieß er das Mädchen zu sich und erklärte ihr, dass sie seine Frau sei, die er sich schon immer gewünscht habe, denn sein Herz war in tiefer Liebe zu ihr entbrannt. So sollte sie schon bald neben ihm als Gattin über die Gegend herrschen. Da sprach das Mädchen: „Edler Herr, es tut mir leid, doch ich kann nicht Eure Gemahlin werden. Ich liebe einen anderen, dem ich bereits meine Hand versprochen habe. Ich bitte Euch sehr, habt Verständnis und lasst mich gehen!“ Erzürnt über die Antwort des Mädchens fegte der Graf mit einer ausholenden Bewegung seines Armes alle Becher und Teller vom Tisch, der vor ihm stand. [...] Zornig brüllte er nach seinen Wachen, die die Unverschämte sofort vor das Burgtor werfen sollten. Diese packten das weinende Mädchen und gehorchten dem Befehl ihres Herrn.

Am darauffolgenden Tag bezichtigte der Graf von Neuenbürg als oberster Gerichtsherr in diesem Gebiet aus Rache die Tochter des Schmieds der Hexerei und Ketzerei. Man habe in ihrer Kammer gar mancherlei Hexenhandwerkszeug sowie einen weißen Ziegenbock, eine Krähe und drei Fledermäuse gefunden. Ihr Hexenkessel habe noch über dem Feuer gehangen, gefüllt mit einem übelriechenden Zaubertrank. Aufgrund dieser eindeutigen Tatsachen wurde sie zum Tode auf den Scheiterhaufen verurteilt. Und sollte noch am selben Tage hingerichtet werden. Daraufhin wurde das Mädchen gefangengenommen, in einen alten Sack gekleidet, und man schnitt ihr die schönen, langen Haare ab. Um die Vollstreckung genau mitverfolgen zu können, ließ der Graf auf dem seiner Burg gegenüberliegenden Berg ein Stück Wald roden und dort einen Richtplatz erbauen. [...] Spät am Abend wurde dann das unschuldige Mädchen auf den Richtplatz geführt und an den Pfahl gebunden. Der Henker nahm eine brennende Fackel in die Hand und wartete nur noch auf das Zeichen des Richters, das Urteil zu vollstrecken. Auf dem gegenüberliegenden Berg schwenkte der Graf nun eine weiße Fahne, was das vereinbarte Zeichen war. Langsam schritt der mit einer schwarzen Kapuze bekleidete Henker zum Scheiterhaufen und steckte ihn in Brand. Die heißen Flammen züngelten gierig über das trockene Reisig, das schnell zu lodern begann. Da stieß das brennende Mädchen in ihrem Schmerz einen letzten Fluch aus: „Du, den ich zurückgewiesen, verdammt seist Du auch noch nach Deinem Tode. Frevel hast Du an mir begangen und mich unschuldig aus gekränkter Eitelkeit hinrichten lassen – Ziegenbock und Fledermäuse hast Du mir untergeschoben – so höre nun dies: So lange Gott Gott heißt, sollst Du auf Deinem gottlosen Berge verflucht sein und alljährlich dort erscheinen und Ruhe finden nimmermehr!“

Das Mädchen musste einen qualvollen Tod erleiden, doch der Graf starb schon wenige Monate später. Der Fluch des Mädchens ging in Erfüllung, und so muss der Graf nun jedes Jahr, stets zu Fronleichnam, aus seinem Grabe steigen. In Gestalt einer großen, schwarzen Fledermaus sitzt er dann des Nachts auf dem eisernen Kreuz der Burgkapelle und muss so bis zum nächsten Morgen in Richtung des einstmaligen Richtplatzes starren, wo die Schreie der Sterbenden längst verhallt sind.
Darum sei wachsam in der Nacht nach Fronleichnam, denn auch heute noch kann man in dieser besonderen Nach die Fledermäuse auf der Kapelle am Neuenbürger Schlossberg sitzen sehen.

Aus: Steve & Sickinger, Sagen aus dem Schwarzwald (2 Bde), Jost-Jetter Verlag Heimsheim, 1994-96 (ISBN 3-931 388-05-0)

Mit freundlicher Genehmigung des Verlages